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Facebook Fan Seiten sind für Behörden nicht DSGVO konform

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Behörden müssen Facebook Seiten schließen

Bis zum Ende des Jahres müssen deutsche Behörden ihre Facebook Fan Seite schließen. Des Weiteren hat der EuGH verkündet, dass alle Datenschutzbeauftragte der EU Facebook verklagen dürfen. Was ist geschehen?

Der Bundesdatenschutz Beauftragte hat alle Länder aufgefordert, ihre Facebook Fanseiten bis zum Ende des Jahres zu deaktivieren. Diese lassen sich nicht DSGVO konform betreiben. Behörden, die ihre Facebook Seite dennoch weiter aktiviert lassen, müssen ansonsten mit Sanktionen rechnen. Es sei denn, Facebook würde endlich reagieren und DSGVO konforme Optionen zur Verfügung stellen.

Aktuelles Urteil des EuGHs

Der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil verkündet, dass jede Behörde der EU gegen Facebook und Google vorgehen kann. Bisher konnte dies nur die Behörde, in dessen Land der Firmensitz ist. Für die Big Player ist dies Irland und somit kann nur der irische Datenschutzbeauftragte gegen Facebook vorgehen. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht geschehen. Zu lukrativ sind die Einnahmen für den irischen Staat. Nun kann auch die deutsche Datenschutzbehörde gegen Facebook klagen.

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