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DSGVO - YouTube

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DSGVO - Rechtssichere Einbindung von YouTube Videos

Auf vielen Webseiten sind Videos eingebunden, die auf den YouTube Servern gespeichert sind. Vorteil dieser Methode ist, dass die Last des Aufrufs von YouTube getragen wird und dass das Video nicht nur auf der Webseite, sondern auch bei YouTube zu finden ist.

Allerdings platziert YouTube beim Aufruf der Webseite bereits Cookies, egal ob zunächst nur das Vorschaubild zu sehen ist, oder das Video automatisch abgespielt wird. Auf die Einbindung von YouTube Videos ist in der Datenschutzerklärung hinzuweisen. Dennoch vertreten viele die Meinung, dass Nutzer dem setzen der YouTube Cookies explizit zustimmen müssen. Auch hier herrscht momentan ein rechtlich ungewisser Zustand. Die ePrivacy Verordnung, die das setzen von Cookies behandelt, kommt erst 2019 und Urteile hierzu gibt es noch nicht.

Was kann man also tun?

Möglichkeit 1:

Man entfernt alle Videos von der Webseite. Allerdings sollen die Videos den Inhalt der Webseite ja unterstützen und gerade bei Unternehmensseiten technische Zusammenhänge, Produkte oder Dienstleistungen besser erklären.

Möglichkeit 2:

Die Videos werden auf dem eigenen Webspace gespeichert und von dort aufgerufen. Vorteil ist, dass nun keine Cookies gesetzt werden. Nachteil ist, dass die Last der Videos nun auf dem eigenen Server liegt und die Statistik bei YouTube nicht mit geführt wird.

Möglichkeit 3:

YouTube selber bietet eine "NoCookie" Option an Unter "Teilen -> Einbetten" wird der erweiterte Datenschutzmodus aktiviert.

 

Bildausschnitt: Google YouTube

Jetzt muss noch bei jedem Video der Aufruf im Quellcode geändert werden. Beispiel:

<iframe width="600" height="400" src="/https://www.youtube-nocookie.com/embed/XXXXXX" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe>

Aber auch diese Methode hat noch Nachteile. Ein Cookie wird noch gesetzt, da noch das Vorschaubild vom YouTube Server geholt wird. Immerhin werden keine Cookies mehr ans Werbenetzwerk gesendet.

Möglichkeit 4:

Man setzt ein Plugin / Skript ein, dieses blockiert zunächst den Aufruf des Videos von YouTube und gibt dem Nutzer die Information, dass Cookies gesetzt werden. Dieser kann nun explizit zustimmen.

Unter Wordpress gibt es z.B. die Plugins "YouTube Lyte" (https://de.wordpress.org/plugins/wp-youtube-lyte/) oder "Embed Videosand Respect Privacy" (https://wordpress.org/plugins/video-embed-privacy/).

Für Joomla gibt es mod_ccctwoclick (https://github.com/coolcat-creations/mod_ccctwoclick). Unter https://www.doc4cars.de/doc-4-cars-reparatur-videos sind sehr gute Beispiele zu sehen, wie das Ergebnis von mod_cctwoclick aussieht.

Empfehlung:

Wenn Sie YouTube Videos z.B. im Kopfbereich einsetzen, die automatisch starten (als Slider Ersatz) und dieses zum "Look & Feel" der Seite gehört, sollten Sie Möglichkeit 2 nutzen. Für alle anderen integrierten Videos sollte Möglichkeit 4 genutzt werden.

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