BDSG wird angepasst
Bundesdatenschutz soll angepasst werden
Das Bundesdatenschutzgesetzt heißt seit der ersten Anpassung an die DSGVO Bundesdatenschutzgesetz Neu. In einer zweiten Anpassung soll das BDSG Neu in vielen weiteren Punkten verändert werden.
Unter anderen heißt es bisher, dass „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“. Diese Regel soll nun auf "mindestens zwanzig Personen" angehoben werden. Dadurch sollen kleine Firmen von der Pflicht entbunden werden, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Das dürfte die Firmen jedoch wenig tendieren. Ob nun mit oder ohne Datenschutzbeauftragten, die Pflichten der DSGVO müssen so oder so erfüllt werden und genau diese sind für kleine Firmen kaum einzuhalten.
154 weitere Gesetze sollen geändert werden. Wer nun denkt, dass hier versucht wird, die Folgen der DSGVO für kleine Firmen abzumildern, irrt. Faktisch werden einige Texte nur umformuliert. Der Inhalt bleibt. Der gesamte Gesetzesentwurf ist hier zu finden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904674.pdf