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Neues EuGH Cookie Urteil

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Das EuGH spricht sich für Cookie Einwilligungen aus

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 01.10.2019 die Cookie Einwilligung beschlossen und ist damit der noch ausstehenden ePrivacy Verordnung zuvorgekommen. Das Urteil regelt nun vieles, was bisher aufgrund der fehlenden ePrivacy Verordnung keiner genau einordnen konnte, aber es bleiben auch viele Fragen offen.

Da der EuGH aber in einem vorherigen Urteil auch bestimmt hat, dass DSGVO Fehler abgemahnt werde können, ist nun das Tor weit offen für die Abmahner. Webseitenbetreiber müssen nun schnellsten überprüfen, ob ihre Webseite den neuen Regeln Stand hält.

Wenn Cookies gesetzt werden, so muss nun vorab ein Cookie Banner im Detail alle Cookies auflisten. Das Gericht untersagt ein Opt-out, also dass das Bestätigungskästchen bereits gesetzt ist und ein Nutzer die Möglichkeit hat, dieses zu entfernen. Ein Muss ist nun das Opti-in. Der Nutzer muss nun für jedes Cookie aktiv seine Einwilligung geben.

Was das Gericht nicht bestimmt hat, ist ob Cookie Gruppen erlaubt sind. Also das z.B. nur ein Häkchen gesetzt werden muss für Werbung und eines für Medien. Wenn der Nutzer nun tatsächlich jedes Cookie einzeln bestätigen muss, wird der Werbeindustrie faktisch die Grundlage entzogen. Allein beim Aufruf von spiegel.de werden Dutzende Cookies gesetzt. Kein Nutzer ist bereit, sich für jedes Cookie die Erklärung durchzulesen und diese dann dutzendfach zu bestätigen.

Ein einfaches Cookie Banner, dass nur darüber informiert, dass Cookies gesetzt werden, man diese aber nicht blockieren kann, ist also zukünftig nicht mehr erlaubt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. Das Gericht sagt, dass Cookies, die unbedingt für den Betrieb der Webseite / Shop notwendig sind, keine Einwilligung benötigen. Das wären zum Beispiel Cookies für den Warenkorb in einem Shop, Cookies die die Sprachauswahl speichern, (Session-)Cookies die den Login Status speichern und Cookies, die die Cookie-Einwilligung speichern.

Ein Nutzer muss auch die Möglichkeit bekommen, sein Einverständnis für das Setzen der Cookies zu widersprechen. Es muss also eine Möglichkeit geben, die Cookie Einstellungen zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Nach dem Richterspruch bleiben also noch einige Fragen offen. Es gibt keine Definition, welche Cookies unbedingt gesetzt werden müssen und keine Erlaubnis benötigen. Müssen Cookies tatsächlich einzeln bestätigt werden, hat die Werbeindustrie ein massives Problem. Fast alle Cookie Banner funktionieren technisch nicht. Wenn ein Cookie Banner um Erlaubnis fragt, sind die Cookies bereits gesetzt. Es muss also dringend geprüft werden, ob das eingesetzte Plugin technisch tatsächlich funktioniert.

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