Unrichtige Datenschutzinformationen
Falsche Datenschutzangaben können abgemahnt werden
Fehlen Angaben in den Datenschutzhinweisen auf einer Webseite / Shop sind Abmahnungen möglich. Das Oberlandgericht Stuttgart hat nun geurteilt, dass auch falsche Angaben zur Abmahnung führen können.
Oftmals sieht man Datenschutzerklärungen, die offensichtlich von anderen Seiten kopiert worden sind. Denn diese passen meist nur grob zur eigenen Seite. Dann ist zum Beispiel nachzulesen, dass man Google Analytics einsetzt, obwohl das offensichtlich nicht der Fall ist. Oder dass man Facebook Sharebuttons einsetzt, obwohl diese auf der Webseite nicht zu sehen sind.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass das ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß ist (Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20U%20257/19).
Webseitenbetreiber sollten beachten, dass für jede Webseite / Shop individuelle Inhalte zusammengestellt werden müssen.