OS Plattform zeitweise nicht erreichbar
EU-Verbraucherschlichtungsstelle nicht erreichbar
Im Impressum müssen Webseiten / Shop Betreiber den Text und Link zur EU-Streitschlichtungsplattform platzieren. Kann man abgemahnt werden, wenn die Plattform nicht erreichbar ist?
Fehlt der Informationstext und der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform, so ist die Gefahr abgemahnt zu werden sehr hoch. Aktuell beziehen sich tatsächlich die meisten Abmahnungen auf diesen Punkt.
Wenn Informationstext und Link angegeben sind, muss noch darauf geachtet werden, dass der Link auch anklickbar ist, so dass ein Nutzer unmittelbar die Möglichkeit hat die Plattform zu erreichen.
Allerdings ist die Plattform nicht immer zu erreichen. Manchmal nur für ein paar Stunden, manchmal einen ganzen Tag.
Stellt sich nun die Frage, ob man als Webseitenbetreiber nun abgemahnt werden kann, wenn der Link faktisch ins Leere bzw. auf eine Fehlermeldung führt.
Es gibt zwar kein Urteil diesbezüglich, aber die Anwaltsplattformen sind sich einig, dass ein Webseitenbetreiber keine Schuld trifft. Text und Link sind vorhanden. Ansonsten heißt es für den Nutzer warten, bis die Plattform erreichbar ist.