Schutz vor Abmahnungen
Bundestag beschließt Schutz vor Abmahnungen
Gerade kleine und mittelständige Unternehmen leiden seit Jahren unter missbräuchlichen Abmahnungen von Anwälten und Vereinen. Dabei werden bereits kleinste Fehler zu einem hohen Kostenfaktor. Das soll sich nun ändern.
Abmahnungen werden nicht verboten und Sie bleiben weiterhin ein wichtiger Teil, um Wettbewerbswidriges Verhalten abzustrafen. Allerdings gibt es nun neue Regeln, um den missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vorzuschieben.
Lange liegt die Gesetzesvorlage bereits vor. Nun endlich hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet und muss nun den Bundesrat passieren.
Was ändert sich?
- Bei der ersten Abmahnung dürfen nun keine Gebühren mehr erhoben werden. Somit wird das Geschäftsmodell für Anwälte unattraktiv.
- Der Abmahnende darf nun auch den Gerichtsort nicht mehr frei wählen.
- Abmahnvereine müssen nun in einer Klagebefugten Liste beim Bundesamt für Justiz eingetragen sein.
Das Gesetz soll Anfang Oktober aktiviert werden und gilt allgemein als gut durchdachtes Gesetz.