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Aktuelle Rechtsurteile 5-2021

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Rechtsurteile zu AGB, Zahlungsgebühren und Framing.

PayPal nimmt nun Gebühren für nicht genutzte Konten, Zahlungsgebühren für PayPal und Sofortüberweisung sind rechtens, AGB Änderungen sind nur mit Zustimmung gültig und Framing ist nur unter Bedingungen möglich. Was für Auswirkungen haben die aktuellen Rechtssprüche?

Zahlungsgebühren

In Internetshops werden Kunden gerne mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Dabei werde auch externe Dienstleister, wie PayPal, angeboten. Diese nehmen Gebühren, die in manchen Shops, an die Kunden weitergereicht werden. Bei SEPA Lastschriften und SEPA Überweisungen dürfen jedoch keine Gebühren genommen werden. Bei PayPal und Sofortüberweisung werden oft die Gebühren an den Kunden weitergegeben. Die Wettbewerbszentrale hat dagegen geklagt, da auch bei diesen Zahlungsarten faktisch nur eine SEPA Lastschrift ausgelöst wird. Das Oberlandesgericht München hat jedoch festgestellt, dass die Gebühr Weitergabe rechtens ist. Die Gebühr werde nicht für die SEPA-Überweisung gezahlt, sondern als Gebühr für den Dienstleister.

PayPal Kosten

PayPal führt derweil eine jährliche Gebühr, in Höhe von 10,- EUR, für PayPal Business Konten ein, wenn das Konto innerhalb eines Jahres nicht genutzt wurde. Einmal einloggen reicht allerdings, um die Gebühr zu verhindern.

Zustimmung bei AGB Änderungen

Ab und an sendet ein Dienstleister einen Brief oder Mail, indem die Ankündigung von veränderten oder ergänzten AGBs enthalten ist. Als letztes steht dort meist der Satz, dass man bei Stillschweigen automatisch den AGBs zustimmt. Geklagt wurde gegen die Postbank. Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass AGB Änderungen immer eine aktive Zustimmung benötigen, da sonst eine Generalvollmacht vorliegen würde, die ein Kunde niemals unterschrieben hat. Das Urteil hat zunächst nur Auswirkung auf die Finanzbranche. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dieses Urteil auch in allen anderen Bereichen Auswirkungen haben wird. Wenn man den AGB Änderungen nicht zustimmt, wird aber wohl die Kündigung des Kontos kommen.

Framing

Framing wird die Technik bezeichnet, indem Inhalte von anderer Webseite in die eigene Webseite integriert werden. Man sieht das zum Beispiel sehr oft bei der Integration von Google Maps in Webseiten. Der Europäische Gerichtshof hat 2014 entschieden, dass Framing grundsätzlich erlaubt ist. Im März 2021 hat der EuGH eine Einschränkung dazu gemacht. Wenn auf Webseiten technische Vorkehrungen existieren, die das Framing verhindern, dürfen diese nicht umgangen werden, da die Inhalte dann als neue Veröffentlichung zu bewerten seien und somit das Urhebergesetz gilt.

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