Das neue Urhebergesetz wurde verabschiedet
Der Upload Filter kommt
Die Bundesregierung hat ihr Versprechen gebrochen und das neue Urhebergesetz verabschiedet. Die Opposition und Digitalverbände kritisieren dies aufs heftigste. Was gibt es für neue Regelungen?
Das Gesetz tritt am 01.06.2021 in Kraft. Der Upload-Filter muss bis zum 01.08.2021 aktiviert werden. Grundsätzlich müssen nun alle Inhalte, die im Internet veröffentlicht sind, gefiltert werden. Online-Plattformen müssen jeden Upload auf Urheberrechte überprüfen und gegebenenfalls blockieren.
Das betrifft also primär Video und Social Media Plattformen wie YouTube und Facebook. Bei Millionen von Updates kann nur ein Programm die Filterung vornehmen. Das hier auch „echte“ Beiträge blockiert werden, liegt auf der Hand. Kleinere Dienstleister können die Filterung nicht stemmen und müssen diese Dienstleistung dann bei Google & Co. einkaufen. Damit liegt die Filterung in der Hand weniger Anbieter.
Was ist zu beachten?
- Privatpersonen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke geringfügig nutzen.
- Filme und Audio dürfen maximal 15 Sekunden lang sein.
- Texte dürfen maximal 160 Zeichen lang sein.
- Fotos und Grafiken dürfen maximal 125 Kilobyte groß sein.
- Ausschnitte eines Werkes müssen kleiner als die Hälfte des Originals sein.
- Es darf keinen kommerziellen Zweck dienen.
- Die fremden Werke müssen mit eigenen Inhalten kombiniert werden (Memes).
Gegen diese Ausnahmen laufen nun der Bundesverband der Zeitungs- und Digitalverleger sturm.
Sicher ist, dass das neue Gesetz die Inhalte im europäischen Internet verändert wird.