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KI und Urheberrecht

Urheberrecht – Produktbilder

Auf Ihrer Webseite sind eventuell Bilder von Ihren Produkten und Dienstleistungen. Das man Bilder nicht einfach von anderen Webseiten nehmen darf und diese auf die eigene einsetzen sollte, sollte klar sein. Entweder bieten Ihnen Ihre Zulieferer Bilder an oder Sie haben Lizenzfotos erworben. Am besten sind eigne Fotos, da Sie dadurch Urheber sind. Achten Sie aber darauf, wenn Mitarbeiter auf den Bildern zu sehen sind, dass diese ihre Erlaubnis gegeben haben – am besten schriftlich.

Nun verklagt aktuell ein deutscher Fotograf ein deutsches Unternehmen. Diese Unternehmen haben eine Fototapete vom Fotografen gekauft – legal! In der Gerichtsverhandlung ging es um einen Dienstleister, der Ferienwohnungen vermietet. In einigen Wohnungen hängt eine Fototapete. Wie üblich wurden von der Wohnung Fotos gemacht und veröffentlicht. Zack. Das Urheberrecht schlägt zu.

Landgericht Köln:

"Durch das Einstellen in ihren eigenen Internetauftritt sowie in Buchungsportale hat die Beklagte die Fotografien des Klägers (...) öffentlich zugänglich gemacht“.

"Dies erfolgte auch rechtswidrig." Denn die notwendigen Rechte sind beim Kauf der Tapete nicht inbegriffen.“

Das ist kein Einzelfall, und keineswegs auf Tapeten beschränkt. Auch andere Gegenstände, die im Hintergrund online gestellter Fotos auftauchen, sind häufig urheberrechtsbeschwert. Sie werden eventuell auch Bilder von Produkten für Ihre Internet-Präsenz gemacht haben. Achten Sie auf den Hintergrund. Es besteht eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht.

Urheberrecht – Produktbilder

Microsoft hat nun seine Suchmaschine Bing mit ChatGPT verknüpft. ChatGPT ist eine KI, die Gedichte, Texte, Geschichten… in Sekunden Schnelle erstellt. Für den Menschen nicht erkennbar. Damit will man Google den Rang ablaufen. Diese KI hat zwar noch kein eigenes Bewusstsein, aber man ist nah dran! Diese KI hat aber eine Besonderheit.

Hat ChatGPT keine Informationen zur Verfügung, lügt er einfach.

Sie wollen es mal probieren? -> www.bing.de

Bing musste die KI aber an die Leine legen. Wenn ChatGPT beim Lügen erwischt wird, wird er richtig zickig und beleidigend. Manchmal zeigt er auch depressive Züge. Das war so im Probelauf nicht vorgekommen.

Nun kann man ChatGPT auf für Ihre Webseite, Ihre Prospekte, für Werbung etc. nutzen. Man muss ihm nur genau sagen, was Sie haben wollen und ein paar Sekunden später haben Sie die Texte, ein Programm, eine Anleitung oder eine Doktorarbeit. Das wird also zukünftig noch eine schwere Aufgabe werden, ob jemand bei seiner Arbeit geschummelt hat.

Die KI kann nun aber auch Bilder Fotorealistisch generieren oder verändern. Hier kommt ein rechtliches Problem auf uns zu. Was ist, wenn bestehende Texte nur leicht verändert werden oder Bilder von anderen genutzt und verändert werden?

Das interessante ist, dass das Urheberrecht nur dann greift, wenn ein Mensch diese Arbeit durchführt. Nun macht es aber eine körperlose KI. Und hier müssen also neue Regeln her. Zunächst wird also das Gericht darüber entscheiden.

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