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Google Ads Verbot?

Urteil zu Google Ads sorgt für Irritationen

Das Landgericht Köln hat die Übertragung von Nutzerdaten zwischen Google Analytics und Google Ads untersagt. Oder?

Die Deutsche Telekom schaltete Werbung über Google Ads und nutzte Google Analytics zur Messung des Nutzerverhaltens. Zwischen diesen beiden Diensten mussten also personenbezogene Daten übertragen werden.

Faktisch bleiben die Daten aber im "gleichen Haus". Was war also verboten?

Da es derzeit kein Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA gibt, dürfen die aufgezeichneten IP-Adressen nicht übermittelt werden. Auch die Standardvertragsklausel hält das Gericht für nicht ausreichend.

Das Gericht hat also weder Google Ads noch Google Analytics verboten, sondern hält die Conversion-Messung für unzulässig. Die Weitergabe der IP-Nummer ist damit unzulässig.

Nun kann und sollte man die IP-Nummer teilweise anonymisieren. Dies ist relativ einfach durch eine zusätzliche Zeile im Google Analytics Skript möglich. Allerdings wird die IP-Nummer erst vollständig in die USA übertragen und dann dort anonymisiert.

Aber es gibt eine Lösung. Google Analytics 4. Mit dieser Version wird die IP Nummer bereits in der EU teilweise anonymisiert. Ab Juli 2023 wird Google ohnehin nur noch diese Variante anbieten. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, wird automatisch umgestellt.

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