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Hosting, Webdesign, SEO, SEA, Schulung

Seit 1995 liegen unsere Schwerpunkte im Business Hosting, Erstellung von Webseiten, Suchmaschinenoptimierung, Internet Werbung, sowie Schulungsentwicklung und Durchführung von Schulungen.

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Wir sind Experten für Joomla!
und Shopware

Joomla! ist ein preisgekrönts Content Management System (CMS), mit dem Sie Websites und leistungsstarke Online-Anwendungen erstellen können. Viele Aspekte, einschließlich Benutzerfreundlichkeit und Erweiterbarkeit, haben Joomla! zu einer der populärsten verfügbare Website-Software gemacht.

Shopware ist mittlerweile eines der meist eingesetzten Shopsysteme mit vielen Innovationen. Die Einkaufswelten und Storytelling Funktionen bieten ein vollkommen neues Einkaufserlebnis.

Wir unterstützen auch Drupal, Typo3, WordPress, Oxid Shopsysteme und xt:commerce.

Leistungen

Hosting

Unsere Business Hosting Pakete. Für jede Aufgabe ein Paket mit vielen Erweiterungsmöglichkeiten. Read More

Webdesign

Professionelles und pfiffiges Webdesign.

Suchmaschinenoptimierung

Wir kümmern ums um die optimale Suchmaschinenoptimierung und Betreuung der Business Plattformen
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online recht transdata multimedia iserlohn 
Bild Justizia: @rcfotostock - Fotolia.com - #183658223

Strafe wegen fehlenden AV Vertrag

Die Beratungsfirma Kolibri aus Hamburg leitet Kundendaten an eine externe Firma in Spanien. Nach der DSGVO ist das eine Auftragsverarbeitung. Es muss also ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV) abgeschlossen werden. 

Der Firma Kolibri war das bewusst und hat sich nachweislich beim spanischen Dienstleister um einen AV Vertrag bemüht. Diese haben jedoch nicht reagiert.

Um nun zu erfahren, wie in einer solchen Situation zu Verfahren sei, hat sich Kolibri hat die Datenschutzbehörde in Hamburg gewandt. Diese steht nun auf den Standpunkt, dass die DSGVO verlangt, dass sich beide Vertragspartner um einen AV Vertrag zu kümmern haben. Es wäre unerheblich, dass die spanische Firma keinen AV Vertrag stellen würde. In diesem Fall hätte Kolibri einen AV Vertrag erstellen müssen.

Das Problem dabei ist, dass Kolibri keinen Einblick darin hat, wie die spanische Firma die Daten verarbeitet und speichert. Trotzdem wurde Kolibri zu einem Bußgeld von 5.000 EUR verdonnert.

Kolibri will dagegen nun klagen. Zum einem hat man sich vertrauensvoll an die Datenschutzbehörde gewandt um einen Sachverhalt zu klären, zum anderen könne man mangels Informationen aus Spanien keinen AV Vertrag erstellen.

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